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   BVerwG, 24.02.1966 - VIII C 276.63   

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BVerwG, 24.02.1966 - VIII C 276.63 (https://dejure.org/1966,168)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.1966 - VIII C 276.63 (https://dejure.org/1966,168)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 1966 - VIII C 276.63 (https://dejure.org/1966,168)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beihilferechtlicher Begriff des angemessenen Umfanges notwendiger Aufwendungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 23, 288
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1966 - VIII C 276.63
    Den verfassungsrechtlich gebotenen Umfang der Gesamtalimentierung hat das Bundesverfassungsgericht dahin umschrieben (BVerfGE 8, 1), daß den Beamten nach ihrem Dienstrang, nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung und nach Maßgabe der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards ein angemessener Unterhalt zu gewähren ist.

    Nach der bereits genannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 8, 1) muß der angemessene Lebensunterhalt dem Beamten auch entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und der Entwicklung des allgemeinen Lebensstandards gewährt werden.

  • BVerwG, 11.06.1964 - VIII C 155.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1966 - VIII C 276.63
    Der durch die Besoldung und Versorgung bereits zur Verfügung gestellte Anteil des aus Anlaß von Krankheits-, Geburts- und Todesfällen entstehenden Lebensbedarfs wird dabei in der Weise berücksichtigt, daß nur ein bestimmter Vomhundertsatz der Aufwendungen als Beihilfe gewährt wird (BVerwGE 19, 10 [BVerwG 11.06.1964 - BVerwG VIII C 155.63]).
  • BVerfG, 08.12.1982 - 2 BvL 12/79

    Heilfürsorgeansprüche der Soldaten

    Die freie Heilfürsorge ist nicht anders zu behandeln als die ihr von der Zweckrichtung her verwandte Beihilfe, die als zur Alimentation gehörig betrachtet wird (vgl. BVerfGE 58, 68 [76]; BVerwGE 23, 288 [290]; 51, 193 [200]; Beck, Die Krankenfürsorge der Beamten, 1979, S. 132).
  • BVerwG, 25.06.1987 - 2 N 1.86

    Beamtenrecht - Gesetzgebung - Zuschüsse - Versicherungsbeiträgen -

    Er hat vielmehr neben der von ihm abschließend geregelten Besoldung durch die Gewährung von Dienstbezügen (Art. 72 Abs. 1 GG) - ebenso wie den Dienstherren im Bund - auch den Ländern Raum zu eigener Gestaltung bei der gebotenen Ergänzung der Regelalimentation gelassen (BVerfGE 62, 354 u.a. unter Hinweis auf BVerwGE 23, 288 ; 51, 193 ).
  • BVerwG, 25.04.1974 - II C 44.73

    Inanspruchnahme durch nicht selbst Beihilfeberechtigte - Stellung der

    Das Bundesverwaltungsgericht habe hierzu unter Hinweis auf BVerfGE 8, 1 ausgeführt (BVerwGE 23, 288 [BVerwG 24.02.1966 - VIII C 276/63] [290 ff.]), "angemessen" - und damit beihilfefähig - sei "diejenige Höhe der Aufwendungen ..., die dem allgemeinen Lebenszuschnitt entspricht, den der Dienstherr dem Beamten nach Maßgabe der vom Bundesverfassungsgericht herausgestellten Merkmale durch die Alimentierung zu gewährleisten hat" (a.a.O. S. 291).

    Der Senat teilt die im Urteil vom 24. Februar 1966 - BVerwG VIII C 276.63 - (BVerwGE 23, 288 [BVerwG 24.02.1966 - VIII C 276/63] [291]) zum Ausdruck gelangte und durch das schon erwähnte Urteil BVerwG VI C 23.69 (a.a.O. S. 167) bestätigte Meinung, daß für die Konkretisierung der beihilfefähigen Aufwendungen, nämlich für die Konkretisierung der in § 88 Abs. 1 Satz 2 LBG als beihilfefähig bezeichneten "angemessenen" Aufwendungen, Richtschnur der von dem Beamtenstand des beihilfeberechtigten Beamten bestimmte Lebenszuschnitt ist.

    Auch dieser Hinweis übersieht, daß die Sachleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in ihrer Gesamtheit nicht an dem Grundsatz der Beihilfefähigkeit der "notwendigen und angemessenen Aufwendungen" im Sinne des § 88 Abs. 1 Satz 2 LBG ausgerichtet sind, weil sie den vom Beamtenstand geprägten Lebenszuschnitt außer Betracht lassen, den der beamtenrechtliche Dienstherr seinen Beamten nicht nur durch die Gewährung von Besoldung oder Versorgung gewährleistet, sondern auch durch die zusätzliche Gewährung von Beihilfen "bezüglich derjenigen auf den Beamten zukommenden Lebensbedürfnisse, die wegen ihrer Unvorhersehbarkeit nicht mit der Besoldung und Versorgung generell und in vollem Umfang im voraus zur Verfügung gestellt werden können" (BVerwGE 23, 288 [BVerwG 24.02.1966 - VIII C 276/63] [290]).

  • BVerwG, 30.05.1974 - II C 6.73

    Unmittelbare Ableitung eines Beihilfeanspruchs - Subsidiarität der Sozialhilfe -

    Daß das Erfordernis der Angemessenheit sich nicht auf die Besoldung und Versorgung - also auf die Alimentation im engeren Sinne - beschränkt, sondern auch bei der Gewährung von Beihilfe in der Weise zu beachten ist, daß für deren Konkretisierung Richtschnur der von dem Beamtenstand bestimmte Lebenszuschnitt ist, hat das Bundesverwaltungsgericht schon wiederholt klargestellt (BVerwGE 23, 288 [BVerwG 24.02.1966 - VIII C 276/63] [291]; Urteil vom 4. März 1970 - BVerwG VI C 23.69 - [ZBR 1970, 164]; zuletzt Urteil vom 25. April 1974 - BVerwG II C 44.73 -).

    Es ist zwar richtig, daß grundsätzlich nicht 100 v.H. der beihilfefähigen Aufwendungen als Beihilfe gewährt werden, sondern ein erheblich niedrigerer Vomhundertsatz die Regel ist (vgl. hierzu BVerwGE 19, 10; 23, 288 [BVerwG 24.02.1966 - VIII C 276/63][290]).

  • BVerwG, 20.08.1969 - VI C 130.67

    Antrag auf Beihilfe für eine Brille - Anspruch auf Gewährung der Beihilfe für

    Auch das ist ein Gesichtspunkt, der - wie das Bundesverwaltungsgericht schon ausgesprochen hat (vgl. z.B. BVerwGE 23, 288 [BVerwG 24.02.1966 - VIII C 276/63] [294] - eine unterschiedliche beihilferechtliche Behandlung rechtfertigt.
  • VG Gelsenkirchen, 03.03.2006 - 3 K 1122/99

    Kürzung der Beihilfe um Kostendämpfungspauschale ist unzulässig

    Dazu, dass dieser Durchschnittssatz nicht dazu dient, die Krankenvorsorge voll zu finanzieren, BVerwG, Urteil vom 30. November 1964 - VIII C 268.63 -, BVerwGE 20, 44; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 22. Februar 1966 - VIII C 222.63 - Buchholz 238.91 Nr. 3 BhV Nr. 8 "Beihilfe ist Teil der Alimentierung"; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1966 - VIII C 276.63 - BVerwGE 23, 288 = Buchholz 238.91 Nr. 4 Ziff. 9 BhV Nr. 1.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2010 - 3 A 747/08

    Beihilferechtliche Angemessenheit von Aufwendungen für die Beschaffung von

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1966 - VIII C 276.63 -, BVerwGE 23, 288.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 30. April 2009 - 2 C 127.07 -, NVwZ 2009, 1037, vom 25. April 1974 - II C 44.73 -, ZBR 1974, 303 und vom 24. Februar 1966 - VIII C 276.63 -, a. a. O.; Beschluss vom 28. November 1991 - 2 N 1.89 -, BVerwGE 89, 207; OVG NRW, Urteile vom 19. August 1988 - 6 A 2742/86 - und vom 13. Januar 1998 - 6 A 6006/96 -, NWVBl. 1998, 400.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.1998 - 6 A 1777/96

    Anspruch auf eine Beihilfe i.R. zahnärztlicher Behandlung; Angemessenheit der

    vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 24. Februar 1966 - VIII C 276.63 -, Zeitschrift für Beamtenrecht (ZBR) 1966, 219, und vom 25. April 1974 - II C 44.73 -, ZBR 1974, 303; OVG NW, Urteil vom 19. August 1988 - 6 A 2742/86 -.

    Diese Maßnahme war - unabhängig von der dienstlichen Stellung des Klägers als Lehrer, der vor seiner Schulklasse steht - nach der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse sowie des allgemeinen Lebensstandards, vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1966 - VIII C 276.63 -, aaO, und vom 25. April 1974 - II C 44.73 -, aaO, angebracht.

  • BVerwG, 16.12.1976 - VI C 24.71

    Beihilfe - Erhöhung des Bemessungssatzes - Fürsorgepflicht - Finanzielle

    Diese Vorschrift berücksichtigt den durch die Besoldung und Versorgung bereits zur Verfügung gestellten Anteil der Aufwendungen aus Anlaß von Krankheits-, Geburts- und Todesfällen in der Weise, daß grundsätzlich nicht 100 v.H. der beihilfefähigen Aufwendungen, sondern nur ein erheblich geringerer Vomhundertsatz als Beihilfe gewährt wird (BVerwGE 19, 10; 23, 288 [BVerwG 24.02.1966 - VIII C 276/63][290]).
  • BVerwG, 25.02.1986 - 2 B 18.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Begriff des angemessenen

    - Im übrigen ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß mit dem Merkmal der Angemessenheit die Berücksichtigung derjenigen Höhe der Aufwendungen ausgedrückt ist, die dem amtsgemäßen allgemeinen Lebenszuschnitt des Beamten entspricht (vgl. BVerwGE 23, 288 [BVerwG 24.02.1966 - VIII C 276/63]; 64, 293 [BVerwG 17.12.1981 - 2 C 15/81]mit weiteren Nachweisen).

    Übrigens hat das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit dieser Vorschrift auf die Umstände des einzelnen Falles, darunter die aus dem früheren Amt folgende soziale Stellung des Klägers (vgl. BVerwGE 23, 288 [BVerwG 24.02.1966 - VIII C 276/63]) und sein Verhalten gegenüber dem Zahnarzt, abgestellt.

  • VG Düsseldorf, 04.02.2015 - 26 K 2233/14

    Beihilfe; Fußeinlagen

  • OVG Saarland, 24.10.1968 - III R 79/67

    Anerkennung der Beihilfefähigkeit der Mehraufwendungen für ein Einzelzimmer der

  • VG Gießen, 03.03.2017 - 4 K 3571/14

    Beihilfefähigkeit von Fußeinlagen

  • VG Gelsenkirchen, 10.11.2006 - 3 K 2162/06

    Kostendämpfungspauschale

  • BVerwG, 10.08.1971 - VI C 136.67
  • BVerwG, 01.12.1969 - VI B 60.68

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der

  • BVerwG, 04.03.1970 - VI C 23.69

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 02.07.1970 - II C 101.67

    Anspruch eines Beamten auf Gewährung von Beihilfe - Voraussetzungen der

  • BVerwG, 23.03.1972 - VI C 27.69

    Aufwendungen für die Annahme eines Kindes an Kindes statt - Annahme an Kindes

  • BVerwG, 27.11.1978 - 7 B 3.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • BVerwG, 29.12.1969 - VI B 39.69

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anrechnung eines

  • VG Düsseldorf, 16.11.2012 - 26 K 6693/11

    Anspruch eines Beamten auf ihm durch die orthopädische Behandlung seiner Ehefrau

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2000 - 6 A 3385/99

    Aufwendungen für die Beschaffung einer Oberschenkelprothese ; Begriff der

  • BVerwG, 08.05.1967 - VI C 1.67

    Gewährung von Beihilfen für Aufwendungen für Krankheit und den Todesfall der

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